interne Verweise§ 5 KSVG (vom 01.01.2023) ... wer 1. nach Absatz 1 versicherungsfrei oder 2. nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit worden ...
§ 6 KSVG (vom 01.01.2023) ... 31. März. Sofern innerhalb der Frist nach Satz 1 ein Antrag auf Befreiung nach § 7 gestellt wird, wirkt diese ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der in Satz 1 genannten Frist. ...
§ 7a KSVG ... Befreiung vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung nach § 7 wirkt vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt. (3) Der Anspruch auf ...
§ 10 KSVG (vom 01.01.2023) ... Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Versicherungspflicht befreit und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ... in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungsfrei oder nach den §§ 6 oder 7 von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ... in dem die Meldung nach § 11 Abs. 1 eingeht. Bei einer Befreiung nach § 7 gilt Absatz 1 Satz 2. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt. § 257 Abs. 2a des ...
§ 10a KSVG (vom 01.01.2023) ... Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und in der sozialen Pflegeversicherung versichert ... Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungsfrei oder nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen ...
Zitat in folgenden NormenPflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 12 PflegeVG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes ... wer 1. nach Absatz 1 versicherungsfrei oder 2. nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit worden ist." 3. In § ... 10a (1) Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und in der sozialen Pflegeversicherung versichert ... (2) Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen ...
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Zitate in Änderungsvorschriften8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 17 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes ... 31. März. Sofern innerhalb der Frist nach Satz 1 ein Antrag auf Befreiung nach § 7 gestellt wird, wirkt diese ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der in Satz 1 genannten Frist." ... Fall" eingefügt. 3. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 7 " durch die Angabe „§ 6 oder § 7" ersetzt. 4. In § 10a ... 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „§ 6 oder § 7 " ersetzt. 4. In § 10a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 7" ... 6 oder § 7" ersetzt. 4. In § 10a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 7 " durch die Angabe „§ 6 oder § 7" ersetzt. 5. § 12 Absatz ... 10a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „§ 6 oder § 7 " ersetzt. 5. § 12 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
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