Die
Vergabeverordnung vom
12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Angabe zu Abschnitt 4 werden die Wörter „und von Straßenfahrzeugen" gestrichen.
- b)
- Die Angabe zu § 68 wird wie folgt gefasst:
„§ 68 (weggefallen)".
- 2.
- In der Überschrift des Abschnitts 4 werden die Wörter „und von Straßenfahrzeugen" gestrichen.
- 3.
- § 68 wird aufgehoben.
- 4.
- Die Anlagen 2 und 3 werden aufgehoben.