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Gesetz zur Neuordnung der Marktüberwachung (MüGEG k.a.Abk.)

G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1723 (Nr. 32); Geltung ab 16.07.2021
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Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten


Artikel 1 ändert mWv. 16. Juli 2021 MüG

(gesamter Text siehe Marktüberwachungsgesetz - MüG)


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 16. Juli 2021 in Kraft.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.

Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Peter Altmaier