Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1780 (Nr. 32); Geltung ab 01.01.2021
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Eingangsformel



Auf Grund des § 35c des Einkommensteuergesetzes, der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2886) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates:



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