Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DigVRLUG k.a.Abk.)

G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123, 2022 BGBl. I S. 105 (Nr. 37)
Geltung ab 01.01.2022
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Artikel 4 Änderung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 EU-VSchDG § 2

In § 2 Nummer 1 Buchstabe a des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 990) geändert worden ist, wird die Angabe „25 und 26" durch die Angabe „25, 26 und 28" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 DigVRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DigVRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 19 GüZustAnpG Änderung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes
... vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2123 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Nummer 1 in dem ...


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