Anlage 3 - Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (NotBRMoG k.a.Abk.)

G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666 (Nr. 38)
Geltung ab 01.08.2021, abweichend siehe Artikel 25
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Anlage 3 (zu Artikel 22 Nummer 2)



Inhaltsübersicht

Erster Teil Allgemeine Vorschriften

§ 1 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

§ 2 Inhalt der Tätigkeit

§ 3 Berufliche Niederlassung

§ 4 Wirtschaftsprüferkammer

§ 4a Verfahren über eine einheitliche Stelle

§ 4b Frist für den Erlass von Verwaltungsakten

Zweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung

Erster Abschnitt Zulassung zur Prüfung

§ 5 Prüfungsstelle; Rechtsschutz

§ 6 Verbindliche Auskunft

§ 7 Antrag auf Zulassung zur Prüfung

§ 8 Voraussetzungen für die Zulassung (Vorbildung)

§ 8a Anerkannte Hochschulausbildungsgänge; Verordnungsermächtigung

§ 9 Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung

§§ 10 und 11 (weggefallen)

Zweiter Abschnitt Prüfung

§ 12 Prüfungskommission und Gliederung der Prüfung

§ 13 Verkürzte Prüfung für Steuerberater

§ 13a Verkürzte Prüfung für vereidigte Buchprüfer

§ 13b Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen; Verordnungsermächtigung

§ 14 Verordnungsermächtigung zu Einzelheiten des Prüfungsverfahrens

§ 14a Zulassungs- und Prüfungsgebühren

Dritter Abschnitt Bestellung

§ 15 Bestellungsbehörde

§ 16 Versagung der Bestellung

§ 16a Ärztliches Gutachten im Bestellungsverfahren

§ 16b Aussetzung des Bestellungsverfahrens

§ 17 Berufsurkunde und Berufseid

§ 18 Berufsbezeichnung

§ 19 Erlöschen der Bestellung

§ 20 Rücknahme und Widerruf der Bestellung

§ 20a Ärztliches Gutachten im Widerrufsverfahren

§ 21 Zuständigkeit

§ 22 (weggefallen)

§ 23 Wiederbestellung

§ 24 (weggefallen)

Vierter Abschnitt (weggefallen)

§§ 25 und 26 (weggefallen)

Fünfter Abschnitt Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

§ 27 Rechtsform

§ 28 Voraussetzungen für die Anerkennung

§ 29 Zuständigkeit und Verfahren

§ 30 Änderungsanzeige

§ 31 Bezeichnung „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft"

§ 32 Bestätigungsvermerke

§ 33 Erlöschen der Anerkennung

§ 34 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

§§ 35 und 36 (weggefallen)

Sechster Abschnitt Allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren

§ 36a Untersuchungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht; Datenübermittlung

Siebenter Abschnitt Berufsregister

§ 37 Registerführende Stelle

§ 38 Eintragung

§ 39 Löschung

§ 40 Verfahren

§ 40a Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände

Achter Abschnitt Verwaltungsgerichtliches Verfahren

§ 41 Unmittelbare Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer

§ 42 (weggefallen)

Dritter Teil Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer

§ 43 Allgemeine Berufspflichten

§ 43a Regeln der Berufsausübung

§ 44 Eigenverantwortliche Tätigkeit

§ 44a Wirtschaftsprüfer im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis

§ 44b Gemeinsame Berufsausübung

§ 45 Prokuristen

§ 46 Beurlaubung

§ 47 Zweigniederlassungen

§ 48 Siegel

§ 49 Versagung der Tätigkeit

§ 50 Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen

§ 50a Inanspruchnahme von Dienstleistungen

§ 51 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrages

§ 51a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe

§ 51b Handakten

§ 51c Auftragsdatei

§ 52 Werbung

§ 53 Wechsel des Auftraggebers

§ 54 Berufshaftpflichtversicherung

§ 54a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen

§ 55 Vergütung

§ 55a Erfolgshonorar für Hilfeleistung in Steuersachen

§ 55b Internes Qualitätssicherungssystem

§ 55c Bestellung eines Praxisabwicklers

§ 56 Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Vierter Teil Organisation des Berufs

§ 57 Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer

§ 57a Qualitätskontrolle

§ 57b Verschwiegenheitspflicht und Verantwortlichkeit

§ 57c Satzung für Qualitätskontrolle

§ 57d Mitwirkungspflichten

§ 57e Kommission für Qualitätskontrolle

§ 57f (weggefallen)

§ 57g Freiwillige Qualitätskontrolle

§ 57h Qualitätskontrolle bei Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände

§ 58 Mitgliedschaft

§ 58a Mitgliederakten

§ 59 Organe; Kammerversammlungen

§ 59a Abteilungen des Vorstandes und der Kommission für Qualitätskontrolle

§ 59b Ehrenamtliche Tätigkeit

§ 59c Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen

§ 60 Satzung; Wirtschaftsplan

§ 61 Beiträge und Gebühren

Fünfter Teil Berufsaufsicht

§ 61a Zuständigkeit

§ 62 Pflicht zum Erscheinen vor der Wirtschaftsprüferkammer; Auskunfts- und Vorlagepflichten; Betretens- und Einsichtsrecht

§ 62a Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten

§ 62b Inspektionen

§ 63 (weggefallen)

§ 64 Auskünfte von Nichtkammerangehörigen

§ 65 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft

§ 66 Rechtsaufsicht

§ 66a Abschlussprüferaufsicht

§ 66b Verschwiegenheit; Schutz von Privatgeheimnissen

§ 66c Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit

§ 67 Ahndung einer Pflichtverletzung

§ 68 Berufsaufsichtliche Maßnahmen

§ 68a Untersagungsverfügung

§ 68b Vorläufige Untersagungsverfügung

§ 68c Ordnungsgeld

§ 69 Bekanntmachung von Maßnahmen, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlichen Verurteilungen

§ 69a Anderweitige Ahndung

§ 70 Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung

§ 71 Vorschriften für Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Sechster Teil Berufsgerichtsbarkeit

Erster Abschnitt Berufsgerichtliche Entscheidung

§ 71a Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung

Zweiter Abschnitt Gerichte

§ 72 Kammer für Wirtschaftsprüfersachen

§ 73 Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht

§ 74 Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof

§ 75 Berufsangehörige als Beisitzer

§ 76 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung

§ 77 Enthebung vom Amt des Beisitzers

§ 78 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit

§ 79 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen

§ 80 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter

Dritter Abschnitt Verfahrensvorschriften

Erster Unterabschnitt Allgemeines

§ 81 Vorschriften für das Verfahren

§ 82 Keine Verhaftung von Berufsangehörigen

§ 82a Verteidigung

§ 82b Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle

§ 83 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren

§ 83a (weggefallen)

§ 83b Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens

§ 83c Wiederaufnahme des berufsgerichtlichen Verfahrens

Zweiter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug

§ 84 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft

§ 85 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens

§ 86 Verfahren

§§ 87 bis 93 (weggefallen)

§ 94 Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung

§§ 95 bis 97 (weggefallen)

§ 98 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen

§ 99 Nichtöffentliche Hauptverhandlung

§ 100 (weggefallen)

§ 101 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter

§ 102 Verlesen von Protokollen

§ 103 Entscheidung

Dritter Unterabschnitt Rechtsmittel

§ 104 Beschwerde

§ 105 Berufung

§ 106 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen

§ 107 Revision

§ 107a Einlegung der Revision und Verfahren

§ 108 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof

Vierter Unterabschnitt Sicherung von Beweisen

§ 109 Anordnung der Beweissicherung

§ 110 Verfahren

Fünfter Unterabschnitt Vorläufiges Tätigkeits- und Berufsverbot

§ 111 Voraussetzung des Verbots

§ 112 Mündliche Verhandlung

§ 113 Abstimmung über das Verbot

§ 114 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung

§ 115 Zustellung des Beschlusses

§ 116 Wirkungen des Verbots

§ 117 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot

§ 118 Beschwerde

§ 119 Außerkrafttreten des Verbots

§ 120 Aufhebung des Verbots

§ 120a Mitteilung des Verbots

§ 121 Bestellung eines Vertreters

Sechster Unterabschnitt Vorläufige Untersagung

§ 121a Voraussetzung des Verfahrens

Vierter Abschnitt Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens; Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten; Tilgung

§ 122 Gerichtskosten

§ 123 (weggefallen)

§ 124 Kostenpflicht

§ 125 (weggefallen)

§ 126 Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten

§ 126a Tilgung

Fünfter Abschnitt Anzuwendende Vorschriften

§ 127 Anzuwendende Vorschriften

Siebenter Teil Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften

§ 128 Berufszugehörigkeit und Berufsbezeichnung

§ 129 Inhalt der Tätigkeit

§ 130 Anwendung von Vorschriften des Gesetzes

Achter Teil EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften

§ 131 Prüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften

§ 131a Registrierungsverfahren

§ 131b Überwachung der EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften

§§ 131c bis 131f (weggefallen)

Neunter Teil Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer

§ 131g Zulassung zur Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer

§ 131h Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer

§ 131i Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 131j (weggefallen)

§ 131k Bestellung

§ 131l Verordnungsermächtigung

§ 131m Bescheinigungen des Herkunftsmitgliedstaats

Zehnter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 132 Verbot verwechselungsfähiger Berufsbezeichnungen; Siegelimitate

§ 133 Schutz der Bezeichnungen „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" und „Buchprüfungsgesellschaft"

§ 133a Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen

§ 133b Unbefugte Verwertung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 133c Unbefugte Offenbarung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 133d Verwaltungsbehörde

§ 133e Verwendung der Geldbußen

Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 134 Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten

§ 134a Übergangsregelung

§§ 135 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz

§§ 136 bis 139a (weggefallen)

§ 139b Übergangsregelung für den bis zum 31. Dezember 2003 geltenden § 51a

§ 140 (weggefallen)

§ 141 Inkrafttreten

Anlage (zu § 122 Satz 1)



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