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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung (HygPVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.07.2021 BAnz AT 05.07.2021 V1; Geltung ab 01.07.2021

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Juli 2021 HygPV § 1, § 2

Die Hygienepauschaleverordnung vom 1. April 2021 (BAnz AT 06.04.2021 V1) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird die Angabe „30. Juni" durch die Angabe „31. Dezember" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Der Überschrift wird ein Komma und das Wort „Außerkrafttreten" angefügt.

b)
Vor dem Punkt am Ende wird ein Semikolon und werden die Wörter „sie tritt an dem Tag außer Kraft, der dem Tag folgt, an dem die durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes wieder aufgehoben wird" eingefügt.

c)
Folgender Satz 2 wird angefügt:

„Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt."

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