interne Verweise§ 7 GGVBinSch Pflichten (vom 01.01.2007) ... dürfen; 3. dafür zu sorgen, dass die in einer Ausnahmezulassung nach § 5 Abs. 1 bis 8 dieser Verordnung oder bei innerstaatlichen Beförderungen die in einer ... oder Schiffsführer vor Beförderungsbeginn die Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung übergeben wird, soweit nicht der Beförderer Inhaber der ... nach Unterabschnitt 8.1.5.1 und 8.1.5.2 und c) die Ausnahmezulassung nach § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 dieser Verordnung, soweit die Beförderung auf ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
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