Artikel 1 - Gesetz zur Pflanzengesundheit (PflGesGEG k.a.Abk.)

G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2354 (Nr. 41); Geltung ab 13.07.2021
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Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2017/625 im Bereich Pflanzengesundheit


Artikel 1 ändert mWv. 13. Juli 2021 PflGesG

(gesamter Text siehe Pflanzengesundheitsgesetz - PflGesG)



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