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Artikel 5 - Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten




(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz einen Monat nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Juli 2021.

 
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