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Artikel 3 - Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. August 2021 WpPG § 32, mWv. 1. Januar 2022 § 5

Das Wertpapierprospektgesetz vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1568) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst:

§ 5 Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt".

b)
Die Angabe zu § 32 wird wie folgt gefasst:

§ 32 (weggefallen)".

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2022

2.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 5 Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt".

b)
In Absatz 1 werden die Wörter „in elektronischer Form" durch das Wort „elektronisch" ersetzt.

c)
Folgender Absatz 4 wird angefügt:

„(4) Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Webseite die nach § 4 gestatteten Wertpapier-Informationsblätter. Diese bleiben zehn Jahre lang auf der Webseite öffentlich zugänglich. Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Webseite auch die nach § 4 Absatz 8 Satz 1 übermittelten aktualisierten Fassungen der Wertpapier-Informationsblätter; Satz 2 gilt entsprechend."

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
§ 32 wird aufgehoben.

 
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AnlSchStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnlSchStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 AnlSchStG Inkrafttreten
... Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b, Nummer 12 Buchstabe c und Nummer 13 Buchstabe b und Artikel 3 Nummer 2 treten am 1. Januar 2022 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz einen Monat ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 10 ZuFinG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... Wertpapierprospektgesetz vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1698), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2570 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Satz 3 wird wie ...