Artikel 3 - Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860 (Nr. 44); Geltung ab 20.07.2021
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Artikel 3 Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Juli 2021 DSPV § 5, § 6

Die Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 241), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „2024" durch die Angabe „2025" ersetzt.

2.
In § 6 Absatz 1 Satz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§ 64a Absatz 2 Nummer 2" durch die Wörter „§ 64a Absatz 2 Satz 3" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EEVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 20 EEGAusbGuEnFG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 13.10.2022)
... vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 241), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860 ) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 treten am Tag ...


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