Artikel 4 - Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860 (Nr. 44); Geltung ab 20.07.2021
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Artikel 4 Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Juli 2021 HkRNDV § 30

Nach § 30 Absatz 3 Satz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1853, 1854), die durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138) geändert worden ist, werden die folgenden Sätze eingefügt:

 
„Für den Nachweis nach § 12i Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Erneuerbare-Energien-Verordnung muss das Elektrizitätsversorgungsunternehmen bei der Entwertung gegenüber der Registerverwaltung unter genauer Bezeichnung der Einrichtung zur Herstellung von Grünem Wasserstoff erklären, dass der Strom für die Herstellung von Grünem Wasserstoff verbraucht worden ist. In den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 kann die Registerverwaltung ein Verfahren zur Übermittlung der Angaben nach Satz 3 bestimmen."

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EEVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 15 EEGAusbGuEnFG Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
... vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1853, 1854), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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