§ 14 TierZDV Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein ... zu den dafür ausgestellten Dokumenten, 2. die Angaben, mit denen der Samen nach § 13 gekennzeichnet wird, 3. die Menge des Ejakulats und, bei mehreren Samenentnahmen pro ... dessen Samen vollständig entsorgt wird, oder die Angaben, mit denen der Samen nach § 13 gekennzeichnet war. (3) Die nach § 18 Absatz 8 des Tierzuchtgesetzes zu ... enthalten: 1. das Datum der Abgabe, 2. die Angaben, mit denen der Samen nach § 13 gekennzeichnet ist, 3. die Anzahl der abgegebenen Samenportionen und 4. die ... enthalten: 1. das Datum der Abgabe, 2. die Angaben, mit denen der Samen nach § 13 gekennzeichnet ist, 3. die Anzahl der abgegebenen Samenportionen, 4. im ... 1. das Datum des Empfangs, 2. die Angaben, mit denen der Samen nach § 13 gekennzeichnet ist, 3. die Anzahl der empfangenen Samenportionen, 4. im Fall ... 1. das Datum des Empfangs, 2. die Angaben, mit denen der Samen nach § 13 gekennzeichnet ist, 3. die individuelle Zulassungsnummer der abgebenden ... für Samen ein Samenbegleitschein beizufügen. Dieser hat die Angaben nach § 13 Absatz 2 und den Namen des Zuchtverbandes oder Zuchtunternehmens, von dem die Tierzuchtbescheinigung des ...