Artikel 8 - Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (StiftRVEG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2023 ErbStG § 7

In § 7 Absatz 1 Nummer 9 Satzteil vor Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) geändert worden ist, werden die Wörter „Aufhebung einer Stiftung" durch die Wörter „Auflösung, Aufhebung, Zulegung oder Zusammenlegung von Stiftungen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 StiftRVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StiftRVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 StiftRVEG Inkrafttreten
... 3. die Artikel 5 und 7 Nummer 3. (2) Die Artikel 1, 2, 6, 7 Nummer 1, 2 und 4 sowie Artikel 8 treten am 1. Juli 2023 in Kraft. (3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 28 KrZwMGEG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2947 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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