Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 5 BFSG vom 28.06.2025

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 25 8. SGB IV-ÄndG am 28. Juni 2025 und Änderungshistorie des BFSG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 5 BFSG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.06.2025 geltenden Fassung
§ 5 BFSG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.06.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 25 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen


(Text alte Fassung)

Bei Produkten und Dienstleistungen, die den technischen Spezifikationen oder Teilen davon entsprechen, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese von den technischen Spezifikationen oder Teilen dieser technischen Spezifikationen abgedeckt sind.

(Text neue Fassung)

Bei Produkten und Dienstleistungen, die den technischen Spezifikationen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 oder Teilen davon entsprechen, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese von den technischen Spezifikationen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 oder Teilen dieser technischen Spezifikationen abgedeckt sind.

 

Anzeige