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Artikel 2e - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze (BFSGEG k.a.Abk.)

G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970 (Nr. 46); Geltung ab 28.06.2025, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2e Änderung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


Artikel 2e wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Juli 2021 7. SGBIVuaÄndG Artikel 28

Artikel 28 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1248) wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 7 werden die Wörter „Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b und" gestrichen.

2.
In Absatz 8 werden nach der Angabe „Artikel 4a," die Wörter „Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b," eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2e Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2e BFSGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFSGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 BFSGEG Inkrafttreten
... 3 Satz 2 und 3, § 13 Absatz 3 und § 17 Absatz 6 sowie die Artikel 2, 2a, 2b Nummer 2 und Artikel 2e treten am Tag nach der Verkündung in ...