Tools:
Update via:
Zitierungen von § 5 GAPDZG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GAPDZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GAPDZG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 GAPDZG Geplanter Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
... ist der Betrag, der sich ergibt, wenn der Betrag der indikativen Mittelzuweisung nach § 5 Absatz 1 durch die Zahl der mit Gültigkeit zum Antragsschlusstermin des Jahres 2020 bestehenden ...
§ 36 GAPDZG Inkrafttreten (vom 22.11.2022)
... Die §§ 1 und 2, § 5 Absatz 3 , § 6 Absatz 2 und 3, § 9 Absatz 2, § 10 Absatz 4 und 5, § 15 Absatz 3 und 4, ...
Zitat in folgenden Normen
GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)
V. v. 24.01.2022 BGBl. I S. 139, 2287; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 343
§ 24 GAPDZV Berechnung von Restmitteln
... bis höchstens in Höhe von 2 Prozent der einschlägigen Zuweisung nach § 5 Absatz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes berücksichtigt wird, 2. ein Differenzwert im Fall der ... 2026 bis jeweils höchstens in Höhe von 2 Prozent der einschlägigen Zuweisung nach § 5 Absatz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes berücksichtigt wird, 4. ein Differenzwert im Fall der Öko-Regelungen des ...
§ 26 GAPDZV Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen zur Vermeidung negativer Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Einheitsbeträgen
... Einheiten größer ist als 10 Prozent der einschlägigen Zuweisung nach § 5 Absatz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes , und b) nur soweit erfolgt, bis die Summe der Produkte aus den jeweiligen abgesenkten ... begünstigungsfähigen Einheiten gleich 10 Prozent der einschlägigen Zuweisung nach § 5 Absatz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes ist, sowie 3. der vorläufigen Einheitsbeträge für die ... begünstigungsfähigen Einheiten gleich 10 Prozent der einschlägigen Zuweisung nach § 5 Absatz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes ist. Die anderen vorläufigen Einheitsbeträge, die über dem geplanten ... begünstigungsfähigen Einheiten gleich 10 Prozent der einschlägigen Zuweisung nach § 5 Absatz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes ist. Die anderen vorläufigen Einheitsbeträge, die über dem geplanten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14852/v275024.htm