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Zitierungen von § 31 GAPDZG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 GAPDZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPDZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 GAPDZG Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
... tatsächliche Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung ist der nach § 31 berechnete ...
§ 11 GAPDZG Tatsächliche Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
... Umverteilungseinkommensstützung für die Gruppe 1 und für die Gruppe 2 sind die nach § 31 berechneten ...
§ 17 GAPDZG Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
... tatsächliche Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung ist der nach § 31 berechnete ...
§ 21 GAPDZG Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen
... oder die tatsächlichen Einheitsbeträge jeder Öko-Regelung ist oder sind die nach § 31 berechneten ...
§ 25 GAPDZG Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
... Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen ist der nach § 31 berechnete ...
§ 29 GAPDZG Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe
... tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe ist der nach § 31 berechnete ...
§ 36 GAPDZG Inkrafttreten (vom 22.11.2022)
... Absatz 2, § 20 Absatz 2 und 3, § 23 Absatz 2, § 24, § 27 Absatz 2, § 28, § 31 Absatz 2 , § 33 Absatz 1 sowie die §§ 34 und 35 treten am Tag nach der Verkündung in ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)
V. v. 24.01.2022 BGBl. I S. 139, 2287; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 343
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 343