Die
Anreizregulierungsverordnung vom
29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch
Artikel 3 der Verordnung vom 23. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2935) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:
- 2.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Obergrenzen der zulässigen Gesamterlöse eines Netzbetreibers aus den Netzentgelten (Erlösobergrenze)" durch das Wort „Erlösobergrenzen" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „17" durch die Angabe „18" ersetzt.
- 2a.
- In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „17" durch die Angabe „18" ersetzt.
- 3.
- § 11 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 16 werden die Wörter „sowie den Vorschriften zu besonderen netztechnischen Betriebsmitteln nach § 11 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes" gestrichen.
- b)
- In Nummer 17 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- c)
- Folgende Nummer 18 wird angefügt:
- „18.
- Kosten aus der Erfüllung des Zahlungsanspruchs nach § 28g des Energiewirtschaftsgesetzes, wobei Erlöse aus der Erfüllung von Zahlungsansprüchen nach § 28h des Energiewirtschaftsgesetzes mit den Kosten aus der Erfüllung von Zahlungsansprüchen nach § 28g des Energiewirtschaftsgesetzes zu verrechnen sind, soweit diese Kosten im Sinne von Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 54) enthalten."
- 4.
- § 31 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- b)
- Die Absatzbezeichnung (2) wird gestrichen.
- 5.
- § 33 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- b)
- Die Absätze 4 bis 6 werden die Absätze 3 bis 5.
- c)
- Die Absätze 7 und 7a werden aufgehoben.
- d)
- Absatz 8 wird Absatz 6.
- 6.
- § 34 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1b wird aufgehoben.
- b)
- Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 8a eingefügt:
Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3229