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Artikel 18 - Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (4. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 18 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 2 und 9 treten am 1. Juli 2023 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Juli 2021.

 
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