Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 6.
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 7.
- Prüfen, Messen, Lehren,
- 8.
- Fügen,
- 9.
- manuelles Spanen und Umformen,
- 10.
- maschinelles Bearbeiten,
- 11.
- Instandhalten,
- 12.
- manuelles und maschinelles Umformen von Blechen und Profilen,
- 13.
- Schweißen, Löten,
- 14.
- Elektrotechnik,
- 15.
- Konstruieren von Abwicklungen; Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten,
- 16.
- Prüfen, Behandeln und Schützen von Oberflächen,
- 17.
- Befestigen von Bauteilen und Baugruppen in Mauerwerk, Beton und Holz,
- 18.
- Anfertigen von Trage- und Befestigungskonstruktionen an Bauwerken,
- 19.
- Eindecken von Flächen an Bauten,
- 20.
- Anfertigen und Montieren von Anlagen zur Ableitung von Niederschlagwasser,
- 21.
- Anfertigen und Montieren von Kanälen für lufttechnische Anlagen,
- 22.
- Eingrenzen, Bestimmen und Beheben von Fehlern und Störungen,
- 23.
- Transportieren von Bauteilen und Baugruppen,
- 24.
- Durchführen von Dämm- und Dichtungsmaßnahmen,
- 25.
- Einrichten von Arbeits- und Schutzgerüsten.