Artikel 8 - Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen (ProdSGNOG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes


Artikel 8 ändert mWv. 16. Juli 2021 VIG § 1, § 2

Das Verbraucherinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2166, 2725), das durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Nummer 2 wird die Angabe „Nummer 26" durch die Angabe „Nummer 25" ersetzt.

2.
In § 2 Absatz 1 Nummer 7 werden die Wörter „§ 26 Absatz 1 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „§ 8 des Marktüberwachungsgesetzes" ersetzt.



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