§§ 16 bis 19 - Erstreckungsgesetz (ErstrG)
Teil 1 Erstreckung
Abschnitt 2 Erstreckung der in dem in
Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden
gewerblichen Schutzrechte auf das übrige Bundesgebiet
Unterabschnitt 3 (weggefallen)
§§ 16 bis 19 (weggefallen)
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