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§ 5 - GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz (GAPInVeKoSG)

§ 5 Sammelantrag



(1) Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt in einem einzigen Antrag je Betriebsinhaber (Sammelantrag).

(2) Der Sammelantrag muss bezogen auf Flächen in geodatenbasierter Form gestellt werden.

(3) Der Sammelantrag muss alle zur Feststellung der Förderfähigkeit und zur Kontrolle der Konditionalität erforderlichen Angaben enthalten.

(4) 1Der Betriebsinhaber kann den Sammelantrag jederzeit zurücknehmen. 2Hat die zuständige Behörde den Betriebsinhaber bereits auf einen Verstoß hingewiesen, ihn von ihrer Absicht unterrichtet, eine Kontrolle vor Ort durchzuführen, oder wird bei einer Kontrolle vor Ort ein Verstoß festgestellt, so können die von dem Verstoß betroffenen Teile des Sammelantrags nicht zurückgenommen werden.



 

Zitierungen von § 5 GAPInVeKoSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GAPInVeKoSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPInVeKoSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 GAPInVeKoSG Anwendungsbereich
... soweit die Vergabe der Betriebsnummer nach § 7 Absatz 1, Angaben im Sammelantrag nach § 5 oder Meldungen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung betroffen sind, ... c) der flächenbezogenen Zahlungen im Weinsektor, soweit Angaben im Sammelantrag nach § 5 , die Vergabe der Betriebsnummer nach § 7 Absatz 1, das System zur Identifizierung ...
§ 17 GAPInVeKoSG Verordnungsermächtigungen
... nähere Einzelheiten a) zum Inhalt des Sammelantrages gemäß § 5 , b) zu den Formularen und Mustern gemäß § 4 Absatz 2, c) ...
 
Zitat in folgenden Normen

GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)
V. v. 24.01.2022 BGBl. I S. 139, 2287; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 343
§ 8 GAPDZV Aktiver Betriebsinhaber (vom 09.09.2023)
... Euro mit der Hektarzahl der förderfähigen Flächen, die er in dem Sammelantrag nach § 5 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes im Jahr der Antragstellung angegeben hat, nicht größer als 5.000 Euro ist, oder ...

GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)
V. v. 07.12.2022 BGBl. I S. 2244; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273
§ 9 GAPKondV Anzeige der Umwandlung von Dauergrünland nach § 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
... ist der zuständigen Behörde im nächsten Sammelantrag nach § 5 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes  ...

GAPInVeKoS-Verordnung
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 281
§ 3 GAPInVeKoSV Landwirtschaftliche Parzelle
... für die Zwecke der Antragsbearbeitung festgelegten Nutzungscode im Sammelantrag nach § 5 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes angegeben wird. (2) Abweichend von Absatz 1 bilden Flächen, die aus begrünten ...