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§ 6 - GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz (GAPInVeKoSG)

§ 6 Fristen



(1) Der Sammelantrag ist bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei der zuständigen Behörde einzureichen.

(2) 1Fällt ein Tag, der nach diesem Gesetz als Frist bestimmt wird, auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist an diesem Tag und nicht am darauffolgenden Werktag. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tage, die nach einer gemäß § 17 Absatz 1 erlassenen Verordnung als Frist bestimmt werden.



 

Zitierungen von § 6 GAPInVeKoSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GAPInVeKoSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPInVeKoSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)
V. v. 24.01.2022 BGBl. I S. 139, 2287; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 343
§ 13 GAPDZV Verfügbarkeit der förderfähigen Flächen
... dem Betriebsinhaber an dem Tag zur Verfügung stehen, bis zu dem der Sammelantrag nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes eingereicht werden kann. (2) Verfügen mehrere Betriebsinhaber gemeinsam über ...

GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)
V. v. 07.12.2022 BGBl. I S. 2244; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273
§ 4 GAPKondV Anlage von Ersatzflächen bei genehmigter Umwandlung (vom 17.12.2022)
... Fläche an dem auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für den Sammelantrag nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes den Anforderungen des § 3 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes unterliegt. ...
§ 5 GAPKondV Frist für die Anlage von Ersatzflächen
... ist bis zu dem auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für den Sammelantrag nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes  ...
§ 6 GAPKondV Geltungsdauer der Genehmigungen nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
... oder 2. des auf die Genehmigung folgenden Schlusstermins für den Sammelantrag nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes . (2) Soweit die Ersatzfläche bis zu dem auf die Genehmigung folgenden ... bis zu dem auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für den Sammelantrag nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes nicht angelegt ist, erlischt die ...

GAPInVeKoS-Verordnung
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 281
§ 46 GAPInVeKoSV Verspätete Einreichung des Sammelantrags
... ist vorbehaltlich des Absatzes 2 zu kürzen, sofern der Sammelantrag nach Ablauf der in § 6 Absatz 1 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes genannten Frist eingereicht wird (Fristsanktion). Der Kürzungsbetrag beträgt ...