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Zitierungen von § 6 GAPInVeKoSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GAPInVeKoSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPInVeKoSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)
V. v. 24.01.2022 BGBl. I S. 139, 2287; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 237
§ 13 GAPDZV Verfügbarkeit der förderfähigen Flächen
... dem Betriebsinhaber an dem Tag zur Verfügung stehen, bis zu dem der Sammelantrag nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes eingereicht werden kann. (2) Verfügen mehrere Betriebsinhaber gemeinsam über ...

GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)
V. v. 07.12.2022 BGBl. I S. 2244; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 237
§ 4 GAPKondV Anlage von Ersatzflächen bei genehmigter Umwandlung (vom 19.08.2026)
... dem auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für die Einreichung des Sammelantrages nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes den Anforderungen des § 3 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes unterliegt. ... Erteilung der Genehmigung folgenden Schlusstermin für die Einreichung des Sammelantrages nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes nicht zu dem Betrieb eines begünstigten Dritten gehören, dessen Betrieb 1. ...
§ 5 GAPKondV Frist für die Anlage von Ersatzflächen
... ist bis zu dem auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für den Sammelantrag nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes  ...
§ 6 GAPKondV Geltungsdauer der Genehmigungen nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
... oder 2. des auf die Genehmigung folgenden Schlusstermins für den Sammelantrag nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes . (2) Soweit die Ersatzfläche bis zu dem auf die Genehmigung folgenden ... bis zu dem auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für den Sammelantrag nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes nicht angelegt ist, erlischt die ...

GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV)
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 237
§ 46 GAPInVeKoSV Verspätete Einreichung des Sammelantrags (vom 17.05.2024)
... Jede Direktzahlung ist zu kürzen, sofern der Sammelantrag nach Ablauf der in § 6 Absatz 1 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes genannten Frist eingereicht wird (Fristsanktion). Der Kürzungsbetrag beträgt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 357
Artikel 1 3. GAPKondVÄndV Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
... dem auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für die Einreichung des Sammelantrages nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes den Anforderungen des § 3 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes unterliegt. Die ... Erteilung der Genehmigung folgenden Schlusstermin für die Einreichung des Sammelantrages nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes nicht zu dem Betrieb eines begünstigten Dritten gehören, der teilweise oder insgesamt ...

Verordnung zur Anpassung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, der GAPInVeKoS-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe
V. v. 12.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 237
Artikel 3 GAPDZVuaÄndV Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
... dem auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für die Einreichung des Sammelantrages nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes den Anforderungen des § 3 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes unterliegt. Die ... Erteilung der Genehmigung folgenden Schlusstermin für die Einreichung des Sammelantrages nach § 6 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes nicht zu dem Betrieb eines begünstigten Dritten gehören, dessen Betrieb 1. ...