Artikel 4 - Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (4. StAGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 20. August 2021 StAGebV

Dieses Gesetz tritt am 20. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1991 (BGBl. I S. 1915), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, außer Kraft.



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