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§ 1 - BAF-Ermächtigungsübertragungsverordnung (BAF-ErmÜbertrV k.a.Abk.)
Artikel 2 V. v. 09.08.2021 BGBl. I S. 3568, 3569 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 378
Geltung ab 20.08.2021; FNA: 96-1-56 Luftverkehr
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Geltung ab 20.08.2021; FNA: 96-1-56 Luftverkehr
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§ 1 Ermächtigungsübertragung nach § 31f Absatz 3a Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird ermächtigt, Verordnungen nach Maßgabe des § 31f Absatz 3a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327) geändert worden ist, zu erlassen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und zur Aufhebung und Änderung von Rechtsverordnungen für den Bürokratieabbau im Bereich der Flugsicherung V. v. 19. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 378 m.W.v. 1. Januar 2026
Frühere Fassungen von § 1 BAF-Ermächtigungsübertragungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.01.2026 | Artikel 1 Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und zur Aufhebung und Änderung von Rechtsverordnungen für den Bürokratieabbau im Bereich der Flugsicherung vom 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 378 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 BAF-Ermächtigungsübertragungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BAF-ErmÜbertrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAF-ErmÜbertrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und zur Aufhebung und Änderung von Rechtsverordnungen für den Bürokratieabbau im Bereich der Flugsicherung
V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 378
Artikel 1 FluSiMoV Änderung der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Luftverkehrsgesetz zur Beauftragung einer Flugsicherungsorganisation
... - BAF-ErmÜbertrV)". 2. Der Satz wird durch die folgenden §§ 1 und 2 ersetzt: „§ 1 Ermächtigungsübertragung nach § 31f ... 2. Der Satz wird durch die folgenden §§ 1 und 2 ersetzt: „ § 1 Ermächtigungsübertragung nach § 31f Absatz 3a Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes ...
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