Anlass | Urlaubsdauer | |
„6a. | abweichend von Nummer 6 und befristet bis zum 31. De- zember 2021 für Fälle, in denen die Beamtin oder der Beamte in einer wegen der COVID-19-Pandemie akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte häusli- che Pflege für die Betreuung einer oder eines nahen Ange- hörigen im Sinne des § 7 Ab- satz 3 des Pflegezeitgesetzes sicherstellen oder organisie- ren muss und in denen die Pflege nicht anderweitig ge- währleistet werden kann; dass die Pflegesituation we- gen der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist, wird bis zum 31. Dezember 2021 vermutet | für jede pflege- bedürftige Per- son bis zu 20 Ar- beitstage". |