Änderung Artikel 3 Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform vom 01.06.2023

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie des EUPatRefUG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2023 geltenden Fassung
Artikel 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2023 geltenden Fassung
durch B. v. 27.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 175
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 3 Inkrafttreten


(1) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (BGBl. 2021 II S. 850, 851) nach seinem Artikel 89 in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (BGBl. 2021 II S. 850, 851) nach seinem Artikel 89 in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


---
*) Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 27. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 175) traten die Änderungen am 1. Juni. 2023 in Kraft.





Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed