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Zitierungen von § 13 SEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 SEG Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
... von 450 Euro und ein Höchstbetrag von 2.000 Euro zugrunde zu legen. (2) § 13 gilt entsprechend. (3) Für die Dauer einer Heimpflege von mehr als einem ...
§ 43 SEG Ausgleichszahlung an Witwen und Witwer
... Person erhält eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von 750 Euro. § 13 gilt entsprechend. (2) Der Anspruch auf die monatliche Ausgleichszahlung erlischt, wenn ...
§ 44 SEG Ausgleichszahlung an Waisen
... Waisen erhalten eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro. § 13 gilt entsprechend. (2) Waisen, die durch das Versterben des anderen ... Vollwaisen werden, erhalten eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von 650 Euro. § 13 gilt entsprechend. (3) Die Ausgleichszahlung wird bis zu dem Monat gezahlt, in dem die ...
§ 45 SEG Ausgleichszahlung an Eltern
... lebendes Elternteil 250 Euro, 2. für beide Elternteile je 150 Euro. (3) § 13 gilt ...
§ 83 SEG Geldleistungen
... (7) Die nach den Absätzen 1 bis 3 errechneten Beträge werden jährlich nach § 13 ...
§ 87 SEG Anrechnungsvorschrift
... Grad der Schädigungsfolgen von 100 zuzüglich der seitdem vollzogenen Anpassungen nach § 13 nicht ...
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