interne Verweise§ 77 SEG Übermittlung innerhalb der Bundeswehr ... Die nach § 70 Absatz 1 zuständige Behörde teilt der nach dem Soldatengesetz für die Führung der ... Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte der Bundeswehr sind berechtigt, der nach § 70 Absatz 1 zuständigen Behörde Fälle einer möglichen Wehrdienstbeschädigung ...
Zitat in folgenden NormenSEG-Statistikverordnung (SEGStatV)
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 197
§ 1 SEGStatV Amtliche Statistik ... (2) Grundlage der amtlichen Statistik sind die Daten, die von den nach § 70 des Soldatenentschädigungsgesetzes zuständigen Stellen erhoben und an das Bundesamt für das Personalmanagement der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
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