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Zitierungen von § 96 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 SVG Arten der Dienstzeitversorgung
... 2, 8. Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5, 9. Leistungen nach den §§ 96 bis 100, 10. Einmalzahlungen nach § ...
§ 97 SVG Kindererziehungsergänzungszuschlag
... besteht und 3. der Berufssoldatin oder dem Berufssoldaten die Zeiten nach § 96 Absatz 3 zuzuordnen sind. Der Kindererziehungsergänzungszuschlag wird nicht ... b einem Bruchteil in Höhe von 0,0208 des aktuellen Rentenwerts. (3) § 96 Absatz 5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass in Satz 1 neben dem Kindererziehungszuschlag der ... aktuellen Rentenwerts für jeden Monat des Zusammentreffens der Leistungen tritt. § 96 Absatz 6 und 7 gilt ...
§ 98 SVG Kinderzuschlag zum Witwengeld
... mit § 20 des Beamtenversorgungsgesetzes erhöht sich für jeden Monat einer nach § 96 Absatz 3 zuzuordnenden Kindererziehungszeit bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind das dritte ... wird. Ist das Kind später geboren, wird der Zuschlag erst nach Ablauf des in § 96 Absatz 2 Satz 1 genannten Zeitraums gewährt. Verstirbt das Kind vor der Vollendung des dritten ... Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bestimmten Bruchteils des aktuellen Rentenwerts. (4) § 96 Absatz 7 Satz 1 gilt ...
§ 99 SVG Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
... ist. (2) Hat eine Berufssoldatin oder ein Berufssoldat ein ihr oder ihm nach § 96 Absatz 3 zuzuordnendes pflegebedürftiges Kind nicht erwerbsmäßig gepflegt (§ 3 des ... Buches Sozialgesetzbuch bestimmten Bruchteil des aktuellen Rentenwerts. (4) § 96 Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend. § 96 Absatz 5 gilt bei der Anwendung des Absatzes 2 mit der ... Rentenwerts. (4) § 96 Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend. § 96 Absatz 5 gilt bei der Anwendung des Absatzes 2 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der ...
§ 100 SVG Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
... und Versorgungsempfänger erhalten vorübergehend Leistungen entsprechend den §§ 96 , 97 und 99, wenn 1. bis zum Beginn des Ruhestandes die allgemeine Wartezeit für ...
§ 114 SVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
... §§ 63, 64, 66, 71 Absatz 1 Satz 7, Absatz 2 bis 7, die §§ 73 bis 75, 80, 81, 96 , 120 Absatz 3, 4, 6 und 9 sowie § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 ...
§ 120 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
... die §§ 21, 22, 63, 64, 66, 71 Absatz 1 Satz 3 bis 7, die §§ 73 bis 76, 80, 81, 96 , 97, 99, 100 und 115 Absatz 9 sowie § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 ...
§ 131 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
... b, § 55a Absatz 1 Satz 8 und 9, die §§ 55b, 94b Absatz 5 Satz 2 bis 4 sowie § 96 Absatz 5 in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden; dabei bleiben § 113 Absatz ... Einrichtung in Höhe von 2,5 Prozent. Bei der Anwendung von Satz 2 ist § 96 Absatz 5 in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung vorrangig zu berücksichtigen. ... 94b Absatz 6 in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung berücksichtigt worden ist, ist § 96 auf schriftlichen oder elektronischen Antrag anzuwenden. Dem Antrag ist stattzugeben, ... 1 in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung zusammen mit dem Kindererziehungszuschlag nach § 96 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 5 und 6 das Ruhegehalt übersteigt, das sich unter Berücksichtigung des § 94b Absatz 6 Satz ... 2020 geltenden Fassung ab dem Zeitpunkt der Gewährung eines Kindererziehungszuschlags nach § 96 nicht mehr anzuwenden. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für vor dem 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 15 SVReformG Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung
... „§ 68" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „ § 96 Abs. 3 und 4 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „§ 120 Absatz 3 und 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" ...