Das
Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch
Artikel 28 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 15 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Im Satzteil vor Buchstabe a werden die Wörter „des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch oder des Soldatenentschädigungsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe b werden die Wörter „oder die Berechtigten der Sozialen Entschädigung" durch die Wörter „, die Berechtigten der Sozialen Entschädigung oder die Berechtigten der Soldatenentschädigung" ersetzt.
- b)
- In Nummer 16 Satz 1 Buchstabe m werden nach dem Wort „Sozialgesetzbuch" die Wörter „, dem Träger der Soldatenentschädigung" eingefügt.
- 2.
- § 27 Absatz 25a wird aufgehoben.
G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250