Artikel 29 - Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SVReformG k.a.Abk.)

G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Artikel 29 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


Artikel 29 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 UStG offen

Das Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 28 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 15 wird wie folgt geändert:

aa)
Im Satzteil vor Buchstabe a werden die Wörter „des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch oder des Soldatenentschädigungsgesetzes" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b werden die Wörter „oder die Berechtigten der Sozialen Entschädigung" durch die Wörter „, die Berechtigten der Sozialen Entschädigung oder die Berechtigten der Soldatenentschädigung" ersetzt.

b)
In Nummer 16 Satz 1 Buchstabe m werden nach dem Wort „Sozialgesetzbuch" die Wörter „, dem Träger der Soldatenentschädigung" eingefügt.

2.
§ 27 Absatz 25a wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 29 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 29 SVReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 89 SVReformG Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... b und Nummer 2 werden aufgehoben. 2. Artikel 22 wird aufgehoben. 3. Artikel 29 Nummer 1 und 6 wird aufgehoben. 4. Artikel 30 Nummer 1 und 10 wird aufgehoben. 5. Artikel ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 1 EUUStUG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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