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Artikel 74 - Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SVReformG k.a.Abk.)

G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Artikel 74 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung


Artikel 74 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 EZulV offen

Die Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2444) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4a Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe a wird die Angabe „§ 27" durch die Angabe „§ 42" ersetzt.

b)
In Buchstabe b werden die Wörter „§ 63c Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 87 Absatz 2 Satz 2" ersetzt.

2.
§ 17d Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe a wird die Angabe „§ 27" durch die Angabe „§ 42" ersetzt.

b)
In Buchstabe b werden die Wörter „§ 63c Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 87 Absatz 2 Satz 2" ersetzt.

3.
§ 19 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe a wird die Angabe „§ 27" durch die Angabe „§ 42" ersetzt.

b)
In Buchstabe b werden die Wörter „§ 63c Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 87 Absatz 2 Satz 2" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 74 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 74 SVReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 23 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 74 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 1 wird wie ...