§ 1 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 6 CoronaImpfV Vergütung von Leistungen (vom 08.04.2023) ... bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung für bis zum 7. April 2023 erbrachte Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung, mit Ausnahme der Erstellung eines ... sowie am 24. und 31. Dezember 36 Euro. Satz 1 gilt nicht, wenn die Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung durch eigenes Personal der zuständigen ... besteht nicht, 1. für einen Betriebsarzt, wenn er die Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung im Rahmen eines ... einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten, soweit die Leistungen im Sinne des § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung bereits anderweitig im Wege seiner Beauftragung ... in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung für die Leistungen nach § 1 Absatz 2 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung, mit Ausnahme der Erstellung eines ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V4
Artikel 1 3. CoronaImpfVÄndV ... Leistungserbringer nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 6 für die Leistungen nach § 1 Absatz 2 , mit Ausnahme der Erstellung eines COVID-19-Zertifikats im Sinne des § 22 Absatz 5 des ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 23.05.2022 BAnz AT 24.05.2022 V1
Artikel 1 5. CoronaImpfVÄndV ... weitere Schutzimpfungen". 2. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 1 folgende Angabe zu § 1a eingefügt: „§ 1a Schutzimpfung gegen ... 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare Krankheiten". 3. In § 1 Absatz 2 Satz 1 wird nach den Wörtern „Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs" ein Komma ... 22 Absatz 5" durch die Angabe „§ 22a Absatz 5" ersetzt. 4. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Schutzimpfung gegen weitere ... bleiben unberührt." 5. In § 2 werden nach der Angabe „ § 1 Absatz 2" die Wörter „sowie der Anspruch auf Versorgung mit Schutzimpfungen nach ... dem Wort „haben" die Wörter „bei der Durchführung von Leistungen nach § 1 Absatz 2" eingefügt. bbb) In Nummer 5 werden die Wörter „Nummer ... dem Wort „haben" die Wörter „bei der Durchführung von Leistungen nach § 1 Absatz 2" eingefügt. b) In Absatz 4 Satz 1 und 2 wird nach der Angabe ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 16.12.2021 BAnz AT 17.12.2021 V1
Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 15.11.2021 BAnz AT 15.11.2021 V1
Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 07.01.2022 BAnz AT 10.01.2022 V1
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