Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (BAIUDBwOWiZustVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2021 BGBl. I S. 4162 (Nr. 63); Geltung ab 15.09.2021
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Eingangsformel



Auf Grund des § 36 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, der durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 156, 340) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung:



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