Artikel 1 - Vierte Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (4. BMVgBDGAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 01.09.2021 BGBl. I S. 4190 (Nr. 63); Geltung ab 01.10.2021
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2021 BMVgBDGAnO § 1

§ 1 der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Juni 2013 (BGBl. I S. 1596), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 17. September 2017 (BGBl. I S. 3430) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 10 eingefügt:

„10.
der Leiterin oder dem Leiter des Militärrabbinats,".

2.
Die bisherigen Nummern 10 bis 12 werden die Nummern 11 bis 13.

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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. BMVgBDGAnOÄndAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. BMVgBDGAnOÄndAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 07.10.2022 BGBl. I S. 1833
Artikel 1 5. BMVgBDGAnOÄndAnO
... des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Juni 2013 (BGBl. I S. 1596), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 1. September 2021 (BGBl. I S. 4190) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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