Eingangsformel - BAFA Besondere Gebührenverordnung (BAFABGebV)

V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4317 (Nr. 67)
Geltung ab 01.10.2021; FNA: 202-5-19 Verwaltungsgebühren

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet auf Grund

-
des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) sowie

-
des § 31 Absatz 3 Satz 2 bis 8 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), § 31 Absatz 3 Satz 2 zuletzt geändert durch Artikel 222 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:



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