Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (1. UStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Verpackungsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 VerpackG § 26

§ 26 Absatz 1 Satz 2 des Verpackungsgesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 29 wird wie folgt gefasst:

„29.
übermittelt gemäß § 15 Absatz 2 des Umweltstatistikgesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363) geändert worden ist, den statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt auf Anforderung die für die Erhebung nach § 5a Absatz 2 bis 6 des Umweltstatistikgesetzes erforderlichen Namen, Anschriften und E-Mail-Adressen der in diese Erhebungen einbezogenen Stellen,".

2.
Nach Nummer 29 wird die folgende Nummer 29a eingefügt:

„29a.
übermittelt gemäß § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Umweltstatistikgesetzes den statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt auf Anforderung die die für die Erhebung nach § 5a des Umweltstatistikgesetzes erforderlichen Daten, soweit sie der Zentralen Stelle aufgrund ihrer Pflichten nach diesem Gesetz vorliegen, und".

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Zitierungen von Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. UStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. UStatGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Artikel 1 G. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 124, 183
§ 3 EWKFondsG Begriffsbestimmungen
... § 24 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eingerichtete Stiftung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
G. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 124, 183
Artikel 2 EWKFondsGEG Änderung des Verpackungsgesetzes
... Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 26 Absatz 1 Satz 2 ...


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