Berichtigung der Verordnung zur Änderung der BaFin-Verstoßmeldeverordnung (BaFinVerstMeldVÄndVB k.a.Abk.)

B. v. 09.09.2021 BGBl. I S. 4455 (Nr. 68); Geltung ab 31.07.2021
Berichtigung
Schlussformel

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Berichtigung ändert mWv. 31. Juli 2021 BaFinVerstMeldVÄndV Artikel 1, BaFinHwgebV § 7

Die Verordnung zur Änderung der BaFin-Verstoßmeldeverordnung vom 26. Juli 2021 (BGBl. I S. 3207) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a sind nach der Angabe „§ 4d Absatz 3 Satz 3" die Wörter „des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes" einzufügen.

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Bundesministerium der Finanzen

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