Änderung § 59 TAMG vom 10.03.2026

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 59 TAMG, alle Änderungen durch Bekanntmachung TAMGNB am 10. März 2026 und Änderungshistorie des TAMG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 59 TAMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.03.2026 geltenden Fassung
§ 59 TAMG n.F. (neue Fassung)
in der am 10.03.2026 geltenden Fassung
durch B. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 160
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

§ 59 Verarbeitung und Übermittlung von Daten


(Text alte Fassung)

(1) 1 Unbeschadet des Artikels 57 der Verordnung (EU) 2019/6 dürfen die nach den §§ 55 bis 58 erhobenen Daten ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:

(Text neue Fassung)

(1) 1 Unbeschadet des Artikels 57 der Verordnung (EU) 2019/6 in der Fassung vom 23. November 2022 dürfen die nach den §§ 55 bis 58 erhobenen Daten ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:

1. zur Ermittlung und Berechnung der Therapiehäufigkeit,

2. zur Überwachung der Einhaltung der §§ 55 bis 58,

3. zur Verfolgung und zur Ahndung von Verstößen gegen tierarzneimittelrechtliche Vorschriften,

4. zur Durchführung einer Risikobewertung nach § 57 Absatz 4 Satz 3,

5. für die Erstellung des Berichts nach § 57 Absatz 4 Satz 4,

6. zur Berechnung weiterer betrieblicher und bundesweiter Kenngrößen und

7. in pseudonymisierter Form zu wissenschaftlichen Zwecken.

2 Die betrieblichen Kenngrößen nach Satz 1 Nummer 6 werden ausschließlich den Datenmeldenden jeweils zu den von ihnen gemeldeten Daten zur Kenntnis gegeben.

(2) Die zuständige Behörde darf Daten nach den §§ 55 bis 58 an die für die Verfolgung von Verstößen zuständigen Behörden übermitteln, sofern sie Grund zu der Annahme hat, dass

1. ein Verstoß vorliegt

a) gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht,

b) das Tierschutzrecht oder

c) das Tiergesundheitsrecht und

2. diese Daten für die Verfolgung des Verstoßes erforderlich sind.



(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed