Artikel 34 - Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (ERVAG k.a.Abk.)

Artikel 34 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 7 am 1. Januar 2022 in Kraft.

(2) Artikel 7 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Die Artikel 20 und 33 treten am 1. November 2021 in Kraft.

(4) Die Artikel 5, 9, 12, 15 und 18 treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

(5) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(6) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

(7) Die Artikel 10, 13, 16 und 19 treten am 1. Januar 2026 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Oktober 2021.



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