Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz (SeefischGBußgÜbertrV)

V. v. 29.09.2021 BGBl. I S. 4621 (Nr. 71)
Geltung ab 12.10.2021; FNA: 793-12-6 Fischerei
Eingangsformel
§ 1 Übertragung der Verordnungsermächtigung
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 18 Absatz 6 des Seefischereigesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3188) geändert worden ist, unter Berücksichtigung des Artikels 1 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (BGBl. I S. 1170), verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

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§ 1 Übertragung der Verordnungsermächtigung



Die in § 18 Absatz 6 Satz 1 des Seefischereigesetzes enthaltene Ermächtigung wird auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen.

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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Oktober 2021.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

Julia Klöckner



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