Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSch1ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4676 (Nr. 73); Geltung ab 01.01.2022
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Eingangsformel *



Auf Grund des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), der durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

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Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).



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