Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften (KÜOuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der EU/EWR-Handwerk-Verordnung


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 EU/EWR HwV § 5, § 6

Die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 18. März 2016 (BGBl. I S. 509) wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 5 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann zwischen der Teilnahme an einem Anpassungslehrgang oder dem Ablegen einer Eignungsprüfung als Ausgleichsmaßnahme wählen."

2.
In § 6 Absatz 3 werden die Wörter „§ 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 2" durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 KÜOuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KÜOuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel KÜOuaÄndV 1)
... vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143) geändert worden ist: --- 1) Artikel 2 dieser Verordnung dient der Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie 2005/36/EG des ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Artikel 2 V. v. 01.11.2006 BGBl. I S. 2477, 2485; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.11.2021 BGBl. I S. 4786
§ 13a NDAV Installateurverzeichnis (vom 01.01.2022)
... 4 bis 7 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 18. März 2016 (BGBl. I S. 509), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4740 ) geändert worden ist, sind entsprechend anzuwenden. (7) Eine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
V. v. 01.11.2021 BGBl. I S. 4786
Artikel 1 NDAVÄndV Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
... 4 bis 7 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 18. März 2016 (BGBl. I S. 509), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4740 ) geändert worden ist, sind entsprechend anzuwenden. (7) Eine ...


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