Artikel 1 - Verordnung zur Aufhebung der Mobilfunknetzvorausschauverordnung (MfnvVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 19.11.2021 BAnz AT 26.11.2021 V1; Geltung ab 27.11.2021

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 27. November 2021 MfnvV § 4

In § 4 der Mobilfunknetzvorausschauverordnung vom 18. Mai 2021 (BAnz AT 20.05.2021 V1) werden die Wörter „am 31. Dezember 2022" durch die Wörter „mit Ablauf des 30. November 2021" ersetzt.



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