Änderung Anlage 5 BinSchPersV vom 14.04.2023

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 5 BinSchPersV, alle Änderungen durch Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV am 14. April 2023 und Änderungshistorie der BinSchPersV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 5 BinSchPersV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.04.2023 geltenden Fassung
Anlage 5 BinSchPersV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.04.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 5 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal)


(Text alte Fassung)

(siehe Anlageband zu BGBl. 2021 I Nr. 81 - PDF)

(Text neue Fassung)

(BGBl. 2023 II Nr. 105 S. 15)

(heute geltende Fassung) 



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