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Zitierungen von § 10 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 98 BinSchPersV Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (vom 14.04.2023)
... nach § 9 Absatz 1 auch in Verbindung mit den Absätzen 2, 4 und 5 und nach § 10 Absatz 1 auch in Verbindung mit den Absätzen 2, 3 und 4, 3. statt eines Bordbuches nach der ...
§ 120 BinSchPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 30.09.2022)
... oder fahrlässig 1. ohne Befähigungszeugnis nach § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 1 oder § 17 Absatz 1, 5 oder 6 tätig ist, 2. ohne Unionspatent nach § 11 ...
§ 123 BinSchPersV Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher (vom 01.05.2024)
... nach § 9 Absatz 1, auch in Verbindung mit den Absätzen 2, 4 und 5, und § 10 Absatz 1 , auch in Verbindung mit den Absätzen 2, 3 und 4, ist ausreichend der Nachweis über eine ...
§ 128 BinSchPersV Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten (vom 01.05.2024)
... der Donau bleiben vorbehaltlich des § 10 Absatz 4 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die von der Ukraine oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... eine bestimmte Funktion beim Betrieb eines Fahrzeuges bestätigt;". 3. In § 10 Absatz 2 werden die Wörter „Dem Unionsbefähigungszeugnis" durch die Wörter ...

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... Rheinschifffahrt nach der Rheinschiffspersonalverordnung erteilt worden ist." 5. § 10 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Dem Zeugnis nach Absatz 1 ist gleichgestellt ein im ... nach § 9 Absatz 1 auch in Verbindung mit den Absätzen 2, 4 und 5 und nach § 10 Absatz 1 auch in Verbindung mit den Absätzen 2, 3 und 4, 3. statt eines Bordbuches nach ...